Meldung von Compliance-Verstößen
Datenschutzhinweise
Die smoodi.consulting GmbH bietet mit der Meldung von Compliance-Verstößen bei smoodi.consulting die Möglichkeit an, über konkrete Anhaltspunkte für Compliance-Verstöße zu berichten. Compliance-Verstöße sind Verstöße gegen rechtliche Vorgaben oder gegen interne Vorschriften von smoodi.consulting.
Sie können über unsere Homepage unter Meldung von Compliance-Verstößen bei smoodi.consulting konkrete Anhaltspunkte für
- Verstoß gegen die DSGVO
- Betrug, Untreue, Unterschlagung, Diebstahl
- Interessenkonflikt, Bestechung, Korruption
- Umweltschutz, Gesundheit
- Menschenrechte, Verstöße gegen Sozialstandards und Arbeitsgesetze
- Geldwäsche
- sowie für Sonstiges strafbares oder ordnungswidriges Verhalten melden.
Die von Ihnen gemeldeten Informationen werden von der smoodi.consulting ausgewertet.
Sie können die Einleitung interner wie behördlicher Untersuchungsverfahren und weitere nachteilige Folgen für die Betroffenen nach sich ziehen.
Übermitteln Sie uns daher nur Informationen, bei denen Sie nach bestem Wissen davon ausgehen, dass sie zutreffen. Wenn Sie wissentlich falsche oder irreführende Informationen geben, müssen Sie mit Konsequenzen rechnen. Das wissentliche Verbreiten von falschen Informationen ist in vielen Ländern strafbar. Bitte übermitteln Sie uns generell keine Informationen, wenn dies nach dem Recht Ihres Landes strafbar ist.
Bearbeitung der Hinweise:
Die inhaltliche Bearbeitung der Hinweise erfolgt ausschließlich durch smoodi.consulting. Personenbezogene Daten, die in das Hinweisgebersystem eingegeben werden, werden in einer von smoodi.consulting betriebenen Datenbank gespeichert. Alle Daten sind verschlüsselt, passwortgeschützt und an einem gesicherten Ort gespeichert, sodass der inhaltliche Zugang zu den elektronisch in Meldung von Compliance-Verstößen bei smoodi.consulting gespeicherten Daten auf einen engen Kreis autorisierter Personen von smoodi.consulting beschränkt ist.
Solange Sie selbst keine Daten eingeben, die Rückschlüsse auf Ihre Person zulassen, schützt das Hinweisgebersystem Ihre Anonymität automatisch durch ein zertifiziertes Verfahren, das durch umfassende technische und organisatorische Maßnahmen gesichert ist.
Bearbeitung und Weitergabe Ihres Hinweises innerhalb von smoodi.consulting:
Nach Eingang Ihres Hinweises prüft die Compliance-Abteilung, ob eine vertiefte Untersuchung erforderlich ist. Eine Untersuchung kann durch interne oder externe Untersuchungsspezialisten durchgeführt werden. Externe Spezialisten, die wir einbeziehen, sind uns gegenüber durch vertragliche oder gesetzliche Vertraulichkeitspflichten zur Geheimhaltung der von Ihnen mitgeteilten Informationen verpflichtet. Abhängig vom Inhalt Ihres Hinweises erhalten die für die weitere Bearbeitung bei smoodi.consulting zuständigen Stellen die von Ihnen gemeldeten Informationen.
Dies werden v. a. die zuständigen Mitarbeiter der Compliance-Abteilung sein. Zudem wird das zuständige Management innerhalb von smoodi.consulting informiert, dass auch die Aufgabe hat, die gegebenenfalls im Rahmen der Hinweisbearbeitung entdeckten Defizite zu beheben.
Auch das Integrierte Managementsystem, die externe Rechtsabteilung und die Personalabteilung sind häufig an der Bearbeitung von Compliance-Hinweisen beteiligt.
Falls Ihr Hinweis dem inhaltlich keines der Compliance-Themen betrifft, die eingangs aufgeführt sind, leiten wir Ihren Hinweis – wenn wir dies für erforderlich und angemessen halten – an die zuständige Stelle von smoodi.consulting weiter. Dies kann zum Beispiel bei Personalthemen die zuständige Personalabteilung sein. Grundsätzlich gilt aber, dass über das Meldesystem „Meldung von Compliance-Verstößen bei smoodi.consulting“ nur Hinweise zu den oben vorgegebenen Hinweiskategorien aufgenommen werden. Außerdem kann smoodi.consulting externe Spezialisten einschalten, wie zum Beispiel Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer oder forensische Experten, die im Auftrag von smoodi.consulting Ihren Hinweis untersuchen. Wenn Sie nicht möchten, dass wir Ihre personenbezogenen Daten, insbesondere Ihren Namen, an Personen außerhalb der Compliance-Abteilung von smoodi.consulting weitergeben (soweit dies nicht für die Wahrung der berechtigten Interessen von smoodi.consulting erforderlich ist), teilen Sie uns dies bitte mit. Wir weisen Sie darauf hin, dass wir dann gegebenenfalls Ihren Hinweis nicht umfassend bearbeiten können.
Zugriff staatlicher Stellen:
Zudem ist smoodi.consulting gegebenenfalls rechtlich verpflichtet, bestimmten staatlichen Stellen, insbesondere staatlichen Ermittlungsbehörden oder Gerichten, Informationen zu Compliance-Verstößen zur Verfügung zu stellen. Bei Auskunfts- und Herausgabepflichten sowie bei Beschlagnahmen können wir die von Ihnen zur Verfügung gestellten Informationen nicht zurückhalten. Teilweise hat smoodi.consulting zwar keine Pflicht, personenbezogene Daten an staatliche Stellen weiterzugeben, ist aber gesetzlich berechtigt, dies freiwillig zu tun. Wenn Sie nicht möchten, dass wir Ihre personenbezogenen Daten, insbesondere Ihren Namen, freiwillig an staatliche Stellen weitergeben (soweit dies nicht für die Wahrung der berechtigten Interessen von smoodi.consulting erforderlich ist), teilen Sie uns dies bitte mit. Wir weisen Sie darauf hin, dass wir dann gegebenenfalls Ihren Hinweis nicht umfassend bearbeiten können.
Weitergabe in andere Länder:
Wenn Sie persönliche Angaben in Ihrem Hinweis gemacht haben, werden diese gegebenenfalls in andere EU-Länder oder Länder außerhalb der EU übertragen, in denen die vertrauliche Behandlung von personenbezogenen Daten nicht in gleichem Maße durch das Gesetz garantiert wird wie in Deutschland. Dies gilt insbesondere für Länder, die nach den Bestimmungen der EU als Länder ohne angemessenes Datenschutzniveau gelten. Innerhalb von smoodi.consulting wird ein angemessenes Datenschutzniveau durch verbindliche unternehmensinterne Richtlinien zum Datenschutz auch in den Ländern außerhalb Deutschlands gewährleistet. Wenn Sie nicht möchten, dass wir Ihre personenbezogenen Daten, insbesondere Ihren Namen, in Länder außerhalb Deutschlands weitergeben (soweit dies nicht für die Wahrung der berechtigten Interessen von smoodi.consulting erforderlich ist), teilen Sie uns dies bitte mit. Wir weisen Sie darauf hin, dass wir dann gegebenenfalls Ihren Hinweis nicht umfassend bearbeiten können.
Unterrichtung der Betroffenen:
Das Gesetz verlangt häufig, dass die Personen unterrichtet und angehört werden, über die ein Hinweis zu Anhaltspunkten für einen Compliance-Verstoß eingegangen ist. Diese Personen erhalten im Laufe der Untersuchung die Möglichkeit, zu dem Hinweis Stellung zu nehmen. Bitte teilen Sie uns mit, wenn wir Ihren Namen als Hinweisgeber nicht nennen sollen. Wir weisen Sie darauf hin, dass der Betroffene gegebenenfalls gesetzliche Auskunftsrechte hat, die uns möglicherweise verpflichten, Ihren Namen mitzuteilen. Auch staatliche Stellen können entsprechende Hinweise zum Datenschutz und zur Einwilligung Auskunfts- oder Beschlagnahmerechte haben, die Ihren Namen offen legen. Dies kann insbesondere dann der Fall sein, wenn der Betroffene geltend macht, dass die gegen ihn vorgebrachten Hinweise wissentlich oder fahrlässig nicht der Wahrheit entsprechen und hiergegen Strafanzeige erstattet.
Aufbewahrung der personenbezogenen Daten:
Die von Ihnen zu Ihrer Person mitgeteilten Daten werden so lange aufbewahrt, wie die Aufklärung des Compliance-Hinweises und dessen abschließende Bearbeitung, einschließlich der Behebung eventuell festgestellter Defizite sowie der Abwicklung gegebenenfalls damit verbundener Gerichtsverfahren, erforderlich ist. Ihre personenbezogenen Daten werden auch danach aufbewahrt, wenn dies aufgrund von gesetzlichen, behördlichen oder vertraglichen Aufbewahrungspflichten erforderlich ist oder per Gesetz gestattet ist. Ihre personenbezogenen Daten werden gelöscht, sobald dies rechtlich vorgeschrieben ist.
Einwilligung und Freiwilligkeit:
Im Laufe der Abgabe Ihres Hinweises werden Sie vom Hinweisgebersystem um Ihre Einwilligung in die oben beschriebene Erhebung, Verarbeitung und Nutzung Ihrer darin enthaltenen personenbezogenen Daten gebeten. Bitte beachten Sie, dass Sie nur dann das Meldeformular abschicken können, wenn Sie die Box zur Einwilligung in die Datenverarbeitung bestätigen. Wenn Sie nicht möchten, dass smoodi.consulting personenbezogene Daten von Ihnen wie beschrieben erhebt, verarbeitet und nutzt, können Sie Ihre Meldung anonym abgeben. Die Angabe Ihrer personenbezogenen Daten ist freiwillig, ebenso die Nutzung des Hinweisgebersystems. Wir würden es jedoch begrüßen, wenn Sie uns Ihren Namen mitteilen. Viele Untersuchungen lassen sich schneller und effektiver abwickeln, wenn der Name des Hinweisgebers bekannt ist, da der Bearbeiter dann direkt mit dem Hinweisgeber Kontakt aufnehmen kann. Indem Sie dieses Hinweisgebersystem nutzen, stimmen Sie zu, dass Ihre personenbezogenen Daten, soweit diese von Ihnen angegeben wurden, so erhoben, verarbeitet und genutzt werden, wie oben beschrieben.