Technologie
timeCard AU: Krankmeldungen direkt von der Krankenkasse.
Seit 2023 rufen Arbeitgeber Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen ihrer gesetzlich versicherten Beschäftigten elektronisch bei der Krankenkasse ab. timeCard AU erledigt das automatisch und legt das Ergebnis dort ab, wo die Abwesenheit ohnehin geführt wird.
Der Abruf im Alltag
Meldet sich eine Mitarbeiterin krank, wird die Krankmeldung in timeCard angelegt. timeCard AU fragt die elektronische Bescheinigung bei der zuständigen Krankenkasse ab und spielt die Rückmeldung zurück, ohne Umweg über Steuerberater oder ein zweites Portal. Wann eine Bescheinigung vorliegen muss, lässt sich global oder je Person einstellen; die Abfragen laufen dann automatisch.
Bescheinigungen privat versicherter Beschäftigter werden manuell hinterlegt und verwaltet, im selben System.

Zertifiziert und revisionssicher
Die Schnittstelle ist von der Informationstechnischen Servicestelle der gesetzlichen Krankenversicherung (ITSG) zertifiziert. Die Abrufe werden in einer eigenen Datenbank revisionssicher gespeichert, eine gesonderte Verwaltungsoberfläche dient der Konfiguration.
Voraussetzungen
timeCard AU ist eine Erweiterung der timeCard Zeiterfassung und läuft nicht eigenständig. Benötigt werden eine Basis- und eine Jahreslizenz, das mitgelieferte Übertragungsmodul „dakota“ mit einem Zertifikat, das drei Jahre gilt und kostenpflichtig verlängert wird, sowie eine eigene Absendernummer. Die Beantragung begleiten wir.
Datenblatt timeCard AU (PDF, 0,8 MB)
Stand und Quellen
Stand 8. Oktober 2026. Grundlage sind die Produktunterlagen von REINER SCT (Datenblätter, Stand 2019 bis 06/2026), freigegeben für smoodi als zertifizierten timeCard-Partner. Funktionsumfang und Voraussetzungen bestätigen wir im Angebot anhand der aktuellen Herstellerangaben.
FAQ
Häufig gefragt
Gilt das auch für Minijobber?
Funktioniert timeCard AU mit der Small Business Edition?
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